Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 UF 69/98

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Blomberg - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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