Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 153/97

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 19. Juni 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Kläger mit nicht mehr als 60.000,00 DM.


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