Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 33 U 17/98

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. April 1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 40 % und der Beklagten zu 60 % auferlegt.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil beschwert die Beklagte in Höhe von weniger als 60.000,00 DM.


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