Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 16 U (Baul.) 10/98

Tenor

Die Berufung der Beteiligten zu 2) gegen das am 16. Dezember 1997 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Köln wird auf ihre Kosten als unzulässig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer liegt unter 60.000,-- DM.


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