Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 136/98

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 18. Mai 1998 ver-kündete Urteil der Zivilkammer III des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 2/3 der Kläger und zu 1/3 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.


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