Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 149/98

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juni 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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