Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 UF 187/98

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Die Bestimmung der Antragsgegnerin, der Antragstellerin Naturalunterhalt zu gewähren, wird mit Wirkung vom 14. Januar 1998 aufgehoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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