Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 157/98

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. April 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Klägerin: 13.750,00 DM.


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