Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 165/98

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. Juli 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen des Schadensereignisses vom 01.01.1997 Haftpflichtver-sicherungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf-erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM abzu-wenden, soweit der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch Bankbürgschaft zu erbringen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.