Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 14/98

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13. November 1997 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers beträgt 20.000,00 DM.


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