Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 1/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Oktober 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten

1)

der Firma B GmbH, I-Straße, N, vertreten durch die Ge-schäftsführer E und X,

2)

der Firma Q GmbH & Co., C-Weg, P, vertreten durch die C mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer X2 und

3)

des Klägers

21.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 28.01.1998 unter Verzicht auf das Rücknahmerecht zu hinterlegen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 82 % der Beklagten und zu 18 % dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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