Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 12 U 152/98

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Juni 1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Beklagten erreicht die Revisionssumme nicht.


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