Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 16/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 29. Oktober 1998 ver-kündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 5.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16. Juni 1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufge-hoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: 10.000,00 DM.


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