Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 100/99

Tenor

Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Lünen vom 16. März 1999 wird zurückgewiesen.

Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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