Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 1038/99

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und des Urteils des Amtsgerichts Detmold vom 1. März 1999 wird das Verfah-ren eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten erwach-senen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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