Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 101/99

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Februar 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage des Klägers wird die Beklagte verur-teilt, an den Kläger 421,35 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.01.1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen und die weiter-gehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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