Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 145/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Mai 1999 ver-kündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 32.193,47 DM.


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