Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 181/99

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 6. Juli 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abge-ändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner unter Einschluss der landgerichtlichen Verurteilung an die Klä-gerin 18.337,03 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Februar 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 20 % und die Beklagten 80 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 56 % und die Beklagten 44 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 3.814,82 DM und die Klägerin um 4.946,29 DM.


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