Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 87/00

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.3.2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer des Beklagten: unter 30.000,00 DM.


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