Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 20/00

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 1999 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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