Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 112/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Es-sen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Kläger in Höhe von 4.250,00 DM.


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