Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 158/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Juni 2000 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.


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