Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 UF 582/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Oktober 1999 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Olpe (20 F 87/98) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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