Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 189/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. August 2000 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheiten können auch durch Prozessbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerbürge zuge-

lassenen Kreditinstituts erbracht werden.

Die Urteilsbeschwer für den Kläger übersteigt 60.000 DM.


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