Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 201/00

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. September 2000 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bie-lefeld wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das vorgenannte Urteil wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.948,76 DM nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 25. Juli 1998 bis zum 22. August 1999 und 5,25 % für die nachfolgende Zeit zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 60 % und die Beklagte 40 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte mit weniger als 60.000,- DM


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