Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 50/01

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 8. Januar 2001 ver-kündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld so abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 7. Oktober 1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage, einschließlich des Feststellungsantrags, bleibt ab-gewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 16/17 und die Beklagte 1/17.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert keine Partei mit mehr als 60.000 DM.


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