Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 127/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Mai 2000 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger ist durch das Urteil in Höhe von 12.248,33 DM beschwert.


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