Grund- und Teilurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 62/01

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Februar 2001 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

1.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 231,92 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Mai 2000 zu zahlen.

2.

Die Beklagten sind dem Grunde nach verpflichtet, als Gesamtschuldner dem Kläger unter Berücksichtigung eines Eigenverantwortungsanteils von 50 % ein angemessenes Schmerzensgeld wegen des Unfalls vom 31.07.1999 auf der T-Straße von Q nach H 1 zu zahlen.

3.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten dem Kläger als Gesamtschuldner zum Ersatz von 50 % der zukünftigen materiellen Schäden aus dem Unfall vom 31.07.1999 auf der T-Straße von Q nach H 1 ver-pflichtet sind.

4.

Zur Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes sowie zur Ent-scheidung über die Kosten des Rechtsstreits wird die Sache an das Land-gericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.