Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 178/01

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 11. Juli 2001 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagten zuvor in derselben Höhe Sicherheit leisten.


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