Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 73/01

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden des Antragstellers und des Antragsgegners wird der Beschluß des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Coesfeld vom 29. August 2001 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Beschwerdeinstanz an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 216.992,00 Euro (= 424.400,00 DM) festgesetzt.


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