Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 36/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Dezember 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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