Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 24 U 77/01

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. April 2001 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 4.842,53 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 14. März 2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 57 % und die Beklagte 43 % und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Kläger 65 % und die Beklagte 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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