Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 1018/02

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen mit der klarstellenden Maßgabe verworfen, dass der Betroffene wegen "fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,40 mg/l geführt hat" verurteilt ist.


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