Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 173/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. Juni 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und so neu gefaßt:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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