Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 68/02

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Februar 2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Kläger in Höhe von 9.126,56 €.


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