Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 185/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juni 2002 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger und seiner Ehefrau L2, C-Straße, ####1 Q, im Rechtsstreit C gegen Eheleute L (Landgericht Bielefeld 8 O 623/00) entstehenden Kosten bezogen auf die erste Instanz im Umfang des § 2 ARB 75 zu tragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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