Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 132/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. April 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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