Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 308/03

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Amtsgericht Dortmund zurückverwiesen.


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