Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 327/03 (56)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den ihm zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Herne-Wanne zurückverwiesen.


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