Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 UF 244/04

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückwei-sung des weitergehenden Rechtsmittels das am 3.6.2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Famili-engericht – Marsberg abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin wie folgt monatlichen Trennungsunterhalt zu zahlen:

für Januar 2002 bis Dezember 2002 je 103,09 €,

für Januar 2003 bis Juni 2003 je 139,16 €.

für Juli 2003 132,73 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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