Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 331/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Land-gericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Dem Betroffenen wird für das Verfahren der weiteren Beschwerde Prozess-kostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U in C mit der Maßgabe bewilligt, dass von der Anordnung von Ratenzahlungen abgesehen wird.


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