Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 WF 170/03

Tenor

Auf die Beschwerde des Beklagten vom 16.09.2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamm vom 15.09.2003 abgeändert.

Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Abänderungsklage bewilligt.


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