Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 165/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.05.2003 verkündete Urteil der

4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers übersteigt nicht 20.000,00 EUR.


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