Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 131/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 13. Juni 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise so abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 877,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 84 % und der Beklagte 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Zugunsten der Klägerin wird die Revision zugelassen.


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