Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss 654/03

Tenor

Das angefochtene Urteil wird bezüglich beider Angeklagten mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision des Angeklagten H, an ein anderes Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Unna zurückverwiesen.


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