Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 75/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird das Amtsgericht an-gewiesen, das unter dem Datum vom 07.08.2003 erteilte Testamentsvoll-streckerzeugnis als unrichtig einzuziehen.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Be-schwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.


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