Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 28/04

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 4. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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