Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 415/03

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde werden der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Hattingen vom 27. Januar 2003 auf-gehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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