Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 33/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Oktober 2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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