Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 382/04

Tenor

Der angefochtene Beschluss vom 11. Mai 2004 wird aufgehoben.

Die Sache ist dem zuständigen Amtsgericht in Essen - Jugendschöffengericht - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, vorzulegen.


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